Konsumenten – also jeder Private, der von einem Unternehmer etwas für den Privatgebrauch kauft – sind in Österreich besonders geschützt und unterliegen Verträge zwischen Konsumenten und Unternehmern („B2C“-Verträge) besonderen Regeln.
Die Praxis zeigt aber, dass viele Unternehmer sich nicht an die speziellen Konsumentenschutzregeln halten und bei Nicht- oder Schlechtleistung durch den Unternehmer berechtigte Rückzahlungen oder Rückabwicklungen verweigern. Dies betrifft unter anderem Banken, Versicherungen und auch herkömmliche Händler.
Ich habe mir durch eine Vielzahl geführter Verfahren im Bereich des Konsumentenschutzes eine tiefgreifende Expertise im Bereich des Konsumentenschutzrechts erarbeitet, dies sowohl auf Seite des Konsumenten, als auch auf Seite des Unternehmers.
Sollten Sie als Unternehmer mit einer Forderung eines Konsumenten konfrontiert sein oder als Konsument mit der Leistung eines Unternehmers unzufrieden sein, konsultieren Sie mich schnellstmöglich, um Ihre bestmögliche Vertretung zu gewährleisten!
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