Strafverteidigung:
Eine eine effektive Vertretung in Strafverfahren bedarf nicht nur rechtlicher Kenntnisse, sondern auch eines fundierten Verständnisses für Ermittlungsarbeit, Verfahren der Staatsanwaltschaft sowie des Strafgerichts und nicht zuletzt auch für die Natur des Strafrechts selbst. Daher habe ich mich im Studium in Graz auf Strafrecht konzentriert und nach Abschluss desselben ein postgraduelles Studium in „Criminal Justice and Criminal Law“ an der University of Leeds in Yorkshire, England absolviert.
Dadurch verfüge ich über ein tiefgreifendes Verständnis für die rechtspolitischen Hintergründe von Strafrecht, Straftatbeständen strafgerichtliche Praxis und über einen entscheidenden Vorteil für eine effektive Strafverteidigung.
Ich übernehme Mandate in allen Bereichen des Strafrechts inklusive Suchtmittelrecht und Finanzstrafrecht.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade als Beschuldigter eine schnellstmögliche Vertretung durch einen Verteidiger notwendig ist – speziell im Ermittlungsverfahren, wozu auch die erste Aussage bei der Polizei zählt, passieren oft Fehler, welche sich im Weiteren nicht mehr ausbügeln lassen und zu vernichtenden Konsequenzen im Gerichtsverfahren führen können.
Sofern Sie als Beschuldigter einvernommen werden sollen, verweigern Sie jedenfalls die Aussage, bevor Sie mit mir über Ihren Fall gesprochen haben! Dies gilt auch, falls Sie bereits in Haft genommen wurden!
Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, wenden Sie sich umgehend an mich, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen!
Opfervertretung:
Als Experte für Strafverteidigung kenne ich natürlich auch die andere Seite: Opfer haben in Österreich festgeschriebene Rechte, welche am effektivsten durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wahrgenommen werden können. Unter anderem können sich Opfer in der Regel dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen und finanzielle Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen, statt ein langwieriges und möglicherweise kostenintensives Zivilverfahren anstrengen zu müssen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich jederzeit an mich wenden und übernehme ich Ihre Vertretung als Opfer bzw. Privatbeteiligter im Strafverfahren!
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